Ziel: DSH

Sie haben eine direkte Hochschulzugangsberechtigung, aber noch keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse für ein Studium an einer deutschen Hochschule?

Dann sind Sie hier richtig!

Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die durch die Johannes Gutenberg-Universität Mainz zum Studium zugelassen worden sind, müssen vor Beginn des Studiums die zur Aufnahme des Fachstudiums hinreichenden deutschen Sprachkenntnisse nachweisen. Der Nachweis kann durch das Bestehen der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)" erfolgen.

Am ISSK wird diese Prüfung entsprechend der Prüfungsordnung DSH in Verbindung mit der entsprechenden Rahmenordnung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) durchgeführt.

Durch die Prüfung weisen Bewerberinnen und Bewerber nach, dass sie mündlich und schriftlich in allgemeinsprachlicher und wissenschaftssprachlicher Hinsicht in der Lage sind, das geplante Fachstudium aufzunehmen. Sie müssen fähig sein, auf die Studiensituation bezogene mündlich oder schriftlich dargebotene Texte zu verstehen, zu bearbeiten und solche Texte selbst zu verfassen.