Das ISSK führt im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz (MBWWK) gemäß § 94 Absatz 1 Satz 5 Hochschulgesetz Deutschkurse für studierwillige Geflüchtete mit positiv bewertetem Aufenthaltsstatus und nachgewiesener Hochschulzugangsberechtigung durch.

Zielgruppen

Bewerberinnen und Bewerber mit offiziell anerkannten Flüchtlingseigenschaften bzw. subsidiärem Schutz (§ 25 Abs. 1 oder § 25 Abs. 1 bzw. 2 AufenthaltsG).

Kursangebot

Der Kurs dauert ein Studienhalbjahr und schließt mit Niveau B2 ab. Im Anschluss ist es möglich, sich für Kurse zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung am ISSK zu bewerben, um nach einem weiteren Studienhalbjahr die Feststellungsprüfung abzulegen. Nach bestandener Feststellungsprüfung können sich die Absolventinnen und Absolventen auf einen Studienplatz bewerben.

Der Kurs dauert zwei Studienhalbjahre und schließt mit der DSH ab. Nach Abschluss können sich die Absolventinnen und Absolventen auf einen Studienplatz bewerben.

Unsere Deutschkurse bereiten auf die DSH vor, hierfür werden im Unterricht Musterprüfungen durchgeführt und gemeinsam besprochen. Zusätzlich behandeln wir die Grammatik und den Wortschatz der Deutschen Wissenschaftssprache (DWS), um Sie optimal auf ein Studium in Deutschland vorzubereiten. Auch die Inhalte greifen Themen vor, die relevant für das Studieren und Leben in Deutschland sind. Sie werden auf diese Weise befähigt, sich sozial und akademisch zu integrieren.

Der Unterricht trainiert zudem Kompetenzen und Fertigkeiten, die für ein Studium in Deutschland wichtig sind. Sie erhalten Materialien, die Sie während der Selbstlerneinheiten selbständig oder in Gruppen durcharbeiten, und dann treffen wir uns in den Präsenzphasen und besprechen gemeinsam Ihre Ergebnisse. Auf diese Weise lernen Sie bereits frühzeitig die Lernpraxis an einer deutschen Universität kennen.

Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die durch die Johannes Gutenberg-Universität Mainz zum Studium zugelassen worden sind, müssen die nötigen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Der Nachweis kann durch das Bestehen der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)“ erfolgen.

Sie sind im Bewerbungsverfahren mit dem Deutsch-Zertifikat B1 GER eingestuft und besuchen daher den Deutschkurs für Geflüchtete. In diesem Kurs werden Sie auf die interne Abschlussprüfung (B2 GER) vorbereitet, die Sie dann berechtigt, die FSP-Kurse zu besuchen.
Der Kurs umfasst 20 SWS (12 SWS Präsenzunterricht und 8 SWS Selbstlerneinheiten) und dauert etwa 12 Wochen.

Die Bewerbung erfolgt zentral an der JGU und besteht aus zwei Schritten: