Prüfung DSH

Durch die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) wird die sprachliche Studierfähigkeit in den Bereichen Hörverstehen, Leseverstehen und wissenschaftssprachliche Strukturen, Textproduktion sowie mündlicher Ausdruck nachgewiesen. Das Prüfungszeugnis weist das Gesamtergebnis aus mündlicher und schriftlicher Prüfung als DSH-3, DSH-2 oder DSH-1 mit Angabe der in den einzelnen Aufgabenbereichen erreichten Ergebnisse aus.

Das Prüfungszeugnis dokumentiert die mit einzelnen Ergebnissen nachgewiesenen sprachlichen Fähigkeiten.

Die schriftliche Prüfung umfasst die Teilprüfungen:

  1. Verstehen und Verarbeiten eines Lesetextes und wissenschaftssprachlicher Strukturen (Bearbeitungszeit: 90 Minuten einschließlich Lesezeit),
  2. Verstehen und Verarbeiten eines Hörtextes
    (Bearbeitungszeit: 10 Minuten nach dem 1. Vortrag und 40 Minuten nach dem 2. Vortrag. Die Vortragszeit selbst und eventuelle Vorentlastungen werden nicht auf die Bearbeitungszeit angerechnet),
  3. Vorgabenorientierte Textproduktion (Bearbeitungszeit: 70 Minuten)

Die Teilprüfungen sollten mindestens zwei Themenbereichen zugeordnet sein. Bei der Bearbeitung der Aufgaben sind einsprachige Wörterbücher zugelassen. Elektronische und andere Hilfsmittel sind nicht zugelassen. Die Bearbeitungszeit der gesamten schriftlichen Prüfung dauert höchstens vier Zeitstunden (inklusive Vortrag des Hörtextes).

  1. Verstehen und Verarbeiten eines Lesetextes und wissenschaftssprachlicher Strukturen
    Mit der Prüfung soll die Fähigkeit aufgezeigt werden, einen schriftlich vorgelegten Text zu verstehen und sich damit auseinander zu setzen.
    a) Art des Textes
    Es soll ein weitgehend authentischer, studienbezogener und wissenschaftsorientierter Text vorgelegt werden, der keine Fachkenntnisse voraussetzt, ggf. nur solche, deren Themen Gegenstand eines vorangegangenen fachspezifisch orientierten Unterrichts waren. Dem Text können z.B. eine Grafik, ein Schaubild oder ein Diagramm beigefügt werden. Der Text soll einen Umfang von nicht weniger als 4500 und nicht mehr als 6000 Zeichen haben (mit Leerzeichen).
    b) Aufgabenstellung Leseverstehen
    Die Aufgabenstellung im Leseverstehen ist abhängig von der Struktur des Prüfungstextes. Das Textverstehen und die Fähigkeit zur Textbearbeitung können u.a. durch folgende Aufgaben, überprüft werden:
    - Beantwortung von Fragen
    - Darstellung der Argumentationsstruktur des Textes,
    - Darstellung der Gliederung des Textes,
    - Erläuterung von Textstellen,
    - Formulierung von Überschriften,
    - Zusammenfassung.
    c) Bewertung Leseverstehen
    Die Leistung ist nach Vollständigkeit und Angemessenheit der Erfüllung der gestellten Aufgaben zu bewerten.
    d) Aufgabenstellung Wissenschaftssprachliche Strukturen
    Die Aufgabenstellung im Bereich „Wissenschaftssprachliche Strukturen“ beinhaltet das Erkennen, Verstehen und Anwenden wissenschaftssprachlich relevanter Strukturen. Diese Aufgabenstellung soll die Besonderheiten des zugrunde gelegten Textes zum Gegenstand haben (z.B. syntaktisch, wortbildungsmorphologisch, lexikalisch, idiomatisch, textsortenbezogen) und kann u.a. Ergänzungen, Fragen zum Verstehen komplexer Strukturen sowie verschiedene Arten von Umformungen (Paraphrasierung, Transformation) beinhalten.
    e) Bewertung Wissenschaftssprachliche Strukturen
    Die Leistung ist nach sprachlicher Richtigkeit zu bewerten.
    Morphologische, lexikalische, idiomatische sowie textsortenbezogene Aufgaben können in den Prüfungsteil „Leseverstehen“ integriert und diesem zugerechnet werden. Syntaktische Aufgaben wie z. B. Transformationen sollen in der Regel 8-10 Punkte und nicht mehr als 25% dieser Teilprüfung umfassen. Sie machen die getrennt auszuweisende Note für den Bereich „Wissenschaftssprachliche Strukturen“ aus.
  2. Verstehen und Verarbeiten eines Hörtextes
    Mit der Prüfung soll die Fähigkeit aufgezeigt werden, Vorlesungen und Vorträgen aus dem wissenschaftlichen Bereich mit Verständnis zu folgen, sinnvoll Notizen dazu anfertigen und damit zu arbeiten.
    a) Art und Umfang des Textes
    Es soll ein Text zugrunde gelegt werden, welcher der Kommunikationssituation Vorlesung/Übung angemessen Rechnung trägt. Der Text setzt keine Fachkenntnisse voraus, ggf. nur solche, die Gegenstand eines vorausgegangenen fachspezifisch orientierten Unterrichts waren. Der Text soll je nach Redundanz im Umfang einem schriftlichen Text von nicht weniger als 5500 und nicht mehr als 7000 Zeichen (mit Leerzeichen) entsprechen.
    b) Durchführung
    Der Hörtext wird zweimal präsentiert. Dabei dürfen Notizen gemacht werden. Vor der Präsentation des Prüfungstextes können Hinweise über dessen thematischen Zusammenhang gegeben werden. Die Angabe von Namen, Daten und schwierigen Fachbegriffen und die Veranschaulichung durch visuelle Hilfsmittel sind zulässig. Die Art der Präsentation soll der Kommunikationssituation einer Vorlesung angemessen Rechnung tragen.
    c) Aufgabenstellung
    Die Aufgabenstellung ist abhängig von der Struktur des Prüfungstextes. Sie soll insbesondere das inhaltliche Verstehen und das Erkennen der Themenstruktur und der Textorganisation zum Gegenstand haben. Es können verschiedenartige und miteinander kombinierbare Aufgaben gestellt werden, z.B.
    - Beantwortung von Fragen
    - Strukturskizze,
    - Resümee,
    - Darstellung des Gedankengangs.
    d) Bewertung
    Die Leistung ist zu bewerten nach Vollständigkeit und Angemessenheit der Erfüllung der gestellten Aufgaben.
  3. Vorgabenorientierte Textproduktion
    Mit der Prüfung soll die Fähigkeit aufgezeigt werden, sich selbstständig und zusammenhängend zu einem studienbezogenen und wissenschaftsorientierten Thema zu äußern.
    a) Aufgabenstellung
    Die Textproduktion sollte einen Umfang von etwa 250 Wörtern haben. Sie sollte jeweils mindestens eine der sprachlichen Handlungen aus den folgenden Gruppen beinhalten:
    - Beschreiben, Vergleichen, Beispiele anführen,
    - Argumentieren, Kommentieren, Bewerten,
    Vorgaben zur Textproduktion können sein: Grafiken, Schaubilder, Diagramme, Stichwortlisten, Zitate. Sie darf nicht den Charakter eines freien Aufsatzes annehmen. Grafiken, Schaubilder und Diagramme können in der Einleitung oder zur Stützung der eigenen Argumentation berücksichtigt werden. Durch die Aufgabenstellung sollte ausgeschlossen werden, dass die Aufgaben schematisch durch vorformulierte Passagen gelöst werden können.
    b) Bewertung
    Die Leistung ist zu bewerten nach inhaltlichen Aspekten (Angemessenheit, Textaufbau, Kohärenz) und nach sprachlichen Aspekten (Korrektheit, Wortwahl, Syntax, Kohäsion). Dabei sind die sprachlichen Aspekte stärker zu berücksichtigen.

In der mündlichen Prüfung soll die Fähigkeit gezeigt werden, studienrelevante sprachliche Handlungen (Erörtern, Bewerten, Exemplifizieren, Informieren, etc.) spontan, fließend und angemessen auszuführen und zu rezipieren sowie mit relevanten Interaktionsstrategien (Sprecherwechsel, Kooperieren, um Klärung bitten, etc.) umzugehen.
a) Aufgabenstellung und Durchführung
Die Dauer des Prüfungsgesprächs soll 20 Minuten nicht überschreiten.
Die mündliche Prüfung besteht aus einem Kurzvortrag möglichst beschreibender Art von maximal 5 Minuten und einem Gespräch von maximal 15 Minuten. Grundlage der mündlichen Prüfung sollte ein kurzer, nicht zu komplexer und sprachlich nicht zu schwieriger Text und/oder Schaubild/Grafik sein. Zur Vorbereitung des Kurzvortrags soll eine Vorbereitungszeit von maximal 20 Minuten gewährt werden. Gruppenprüfungen sind nicht zulässig.
b) Bewertung
Die Leistung ist zu bewerten nach der inhaltlichen Angemessenheit, Verständlichkeit und Selbstständigkeit der Aussagen, dem Gesprächsverhalten, der sprachlichen Korrektheit und lexikalischen Differenziertheit, der Aussprache und Intonation.

Im Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfung sind die Ergebnisse der einzelnen Teilprüfungen wie folgt gewichtet:
Textproduktion : Hörverstehen : Leseverstehen : Wissenschaftssprachliche Strukturen = 2 : 2 : 2 : 1.
Die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 57% (DSH-1) der Anforderungen erfüllt sind.
Das Gesamtergebnis der Prüfung wird festgestellt:
- als DSH-1, wenn sowohl in der schriftlichen als auch der mündlichen Prüfung mindestens 57% der Anforderungen erfüllt wurden;
- als DSH-2, wenn sowohl in der schriftlichen als auch der mündlichen Prüfung mindestens 67% der Anforderungen erfüllt wurden;
- als DSH-3, wenn sowohl in der schriftlichen als auch der mündlichen Prüfung mindestens 82% der Anforderungen erfüllt wurden.