Bewerberinnen und Bewerber, die nach bestandener Feststellungsprüfung ein Studium in einem Studiengang aufnehmen wollen, zu dem der ausländische Bildungsnachweis, nicht aber der besuchte Schwerpunktkurs berechtigt, können eine Ergänzungsprüfung ablegen. Die Ergänzungsprüfung kann nur als externe Prüfung ohne vorherigen Unterrichtsbesuch abgelegt werden.
Wenn Sie die Ergänzungsprüfung zur Feststellungsprüfung am Internationalen Studien- und Sprachenkolleg ablegen wollen, bewerben Sie sich online bei der JGU, auch wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben.