Feststellungsprüfung

FAQ zur Feststellungsprüfung in VORsprung  

Im T-Kurs werden die Teilprüfungen Mathematik und Informatik (Sachfach 1) und die Teilprüfungen Physik und Chemie (Sachfach 2) geprüft. 

Die Prüfungen sind dreistündig, jeweils 90 Minuten pro Teilfach (90 Minuten Mathe+90 Minuten Informatik und 90 Minuten Physik + 90 Minuten Chemie). Innerhalb der dreistündigen Prüfung gibt es keine Pause.

Die Prüfungen in der FSP werden als schriftliche Prüfungen durchgeführt. Die Prüfungen werden in deutscher Sprache gestellt, und Antworten sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig.

Beide Prüfungen müssen bestanden sein, d.h. mindestens die Note 4,0 in einem Fach. Die Endnote in einem Fach, bestehend aus zwei Klausuren, errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten der einzelnen Teilprüfungen.

Die zugelassenen Hilfsmittel sind je nach Fach unterschiedlich. Eine Liste der zugelassenen Hilfsmittel wird vor den Klausuren zur Verfügung gestellt.

Die Ergebnisse werden als Download in einem gesicherten Bereich bis spätestens zum 28.06.2024 zur Verfügung gestellt.

Die Prüfungsleistungen werden wie folgt bewertet:
1,0 = sehr gut = eine hervorragende Leistung
2,0  = gut = eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt,
3,0 = befriedigend = eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht,
4,0 = ausreichend = eine Leistung, die trotz Mängel noch den Anforderungen genügt,
5,0 = nicht ausreichend = eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt

Zur differenzierten Bewertung werden Zwischenwerte (z.B. 1,3 oder 2,7) gebildet.
Eine ausreichende Leistung liegt vor, wenn mindestens 50% der Gesamtpunktzahl in einer Teilprüfung erreicht werden.

Ja, es wird für jedes Teilfach eine Probeklausur zur Verfügung gestellt.

Im Rahmen des Projekts VORsprung wird die Prüfung zweimal angeboten. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Die Übergabe der Zeugnisse ist je nach Land unterschiedlich geregelt. Die Daten werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Nein, nach der abgeschlossenen Anmeldung zur Prüfung an der JGU ist ein Rücktritt von der FSP nicht mehr möglich.

Bei Krankheit muss ein ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit unverzüglich (innerhalb von drei Tagen) vorgelegt werden. Wird die Prüfungsunfähigkeit anerkannt, kann an der Prüfung zum nächsten Termin teilgenommen werden. Das Attestformular steht zum Download zur Verfügung über Moodle.