Kann ich im Fach Deutsch von der Feststellungsprüfung befreit werden?
Kandidatinnen und Kandidaten werden auf Antrag von der Feststellungsprüfung im Fach Deutsch befreit, wenn Sie einen der folgenden Nachweise vorlegen können:
- Das Deutsche Sprachdiplom der KMK – Stufe zwei – (DSD II) oder
- Das Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH 2 oder DSH 3) oder
- Das Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
- Telc Deutsch C1 Hochschule ab dem Ergebnis "befriedigend" oder
- Das TestDaF-Zertifikat mit mindestens vier Teilqualifikationen auf dem Niveau TDN 4 oder
- Das Österreichische Sprachdiplom (ÖSD) C1 oder
- Eine bestandene Feststellungsprüfung im Fach Deutsch an einem Studienkolleg an einer Fachhochschule