Externe FSP

Bewerberinnen und Bewerber, die sich ohne Besuch des ISSK einer externen Feststellungsprüfung unterziehen wollen, müssen sich hierzu unter Angabe des Schwerpunktkurses gemäß § 4 der Prüfungsordnung FSP bewerben. Die gleichzeitige Bewerbung für die externe Feststellungsprüfung und die Aufnahme in das ISSK sind dabei ausgeschlossen. Falls die Zulassungsvoraussetzungen gemäß Absatz 2 erfüllt sind, erhalten die Bewerberinnen und Bewerber eine schriftliche und/oder elektronische Zulassung zur externen Feststellungsprüfung.

Die Zulassung zur externen Feststellungsprüfung setzt einen Bildungsnachweis gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 und ein on-Set Deutsch Zertifikat als Deutsch-Nachweis gemäß Stufe C1/Kernbereich des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens oder einen Sprachnachweis gemäß § 16 voraus.

Eine Zulassung zur externen Feststellungsprüfung ist nur möglich, wenn eine Bewerberin oder ein Bewerber
- nicht bereits in das ISSK aufgenommen wurde,
- nicht bereits ein anderes Studienkolleg besucht hat und
- nicht bereits zweimal ohne Erfolg an einer Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg teilgenommen hat.

Wenn Sie die Ergänzungsprüfung zur Feststellungsprüfung am Internationalen Studien- und Sprachenkolleg ablegen wollen, bewerben Sie sich online bei der JGU.